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Die gesetzlich vorgegebenen Untersuchungsgebühren betragen einmalig pro Person:

  • Erstuntersuchung Gruppe 1:
  • Erstuntersuchung Gruppe 2 :
  • Verlängerungsuntersuchung Gruppe 2:
  • 35,– €
  • 50,– €
  • 30,– €
  •  

    Der entsprechende Betrag ist nach Durchführung der Untersuchung in bar zu bezahlen.

    Sollte das Gutachten aus medizinischen Gründen nicht abgeschlossen werden können, so erfolgt eine Weitervermittlung zur spezialisierten Untersuchung an die zuständige Behörde. In diesem Fall ist bei mir nur der Hälftebetrag der angegebenen Kosten zu bezahlen.

    Jedoch wird an den angegebenen Stellen ein Restbetrag eingehoben.
    Abgesehen von den angeführten und gesetzlich vorgegebenen Preisen entstehen keine zusätzlichen Kosten.