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Brillenträger Gruppe 1:

Bitte unbedingt die Brille zur Untersuchung mitbringen. Ist die erforderliche Sehleistung nur mit Brille erreichbar, so wird dies auch im Führerschein eingetragen, die Brille muss beim Fahren ständig getragen werden.

 

Brillenträger Gruppe 2:

Bitte unbedingt die Brille zur Untersuchung mitbringen. Ist die erforderliche Sehleistung nur mit Brille erreichbar, so wird dies auch im Führerschein eingetragen, die Brille muss beim Fahren ständig getragen werden.

 

ACHTUNG - WICHTIG: Zusätzlich muss unbedingt eine „Brillenglasbestimmung“ vom Optiker mitgebracht werden, diese darf nicht älter als 6 Monate alt sein. Die Brillenglasbestimmung beschreibt das Korrekturpotential der Brillengläser. Das Gutachten darf ohne Brillenglasbestimmung auch bei entsprechender Sehleistung nicht abgeschlossen werden.