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Die Erstellung des Gutachtens umfasst das Feststellen der Identität mittels Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Daran schließt sich die Erhebung der bisherigen Krankengeschichte bzw. die eigentliche klinische Untersuchung an.

 

Bei positivem Abschluss wird anschließend das fertig ausgefüllte Gutachten der untersuchten Person ausgehändigt, es ist bei Erstuntersuchung der besuchten Fahrschule zu übermitteln. Diese leitet das Gutachten an die zuständige Behörde weiter.

 

Bei Verlängerungsuntersuchung ist das Gutachten selbstständig an die zuständige Behörde weiterzuleiten.


Sollten aus dem Untersuchungsgang heraus medizinische Fragestellungen resultieren, so kann das Gutachten nicht fertig abgeschlossen und ausgehändigt werden. In diesem Fall wird das Gutachten einbehalten und von meiner Seite an die zuständige Behörde weitergeleitet. Diese Behörde tritt dann in Kontakt mit der begutachteten Person. In weiterer Folge muss eine Untersuchung bei einem spezialisierten Facharzt durchgeführt werden, um eine gültige Entscheidung über die Fahrtauglichkeit treffen zu können. Teilweise können auch Auflagen bestimmt bzw. Befristungen ausgesprochen werden.